Neuigkeiten vom Bundesverfassungsgericht
Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd WünschTitel:
Am 25. Februar 2021 hat der XVIII. Kongress der Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte stattgefunden. Das Bundesverfassungsgericht hat die Konferenz vor fast fünfzig Jahren mitgegründet und war auch beim diesjährigen Kongress, der pandemiebedingt virtuell stattfand, mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M., der Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Doris König sowie den Mitgliedern des Gerichts Prof. Dr. Christine Langenfeld und Prof. Dr. Henning Radtke vertreten. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts hielt einen der Fachvorträge. Prof. Dr. Christine Langenfeld und Prof. Dr. Henning Radtke hatten im Vorfeld einen Länderbericht zum Thema des Kongresses „Menschenrechte und Grundfreiheiten: Verhältnis zwischen den internationalen, supranationalen und nationalen Katalogen im 21. Jahrhundert“ erstellt. Ausrichter des Kongresses war das tschechische Verfassungsgericht, welches derzeit den Vorsitz der Konferenz innehat. Aktenzeichen:
26. Februar 2021 | Teilnahme des Bundesverfassungsgerichts am XVIII. Kongress de
Quellenangabe:
Bundesverfassungsgericht Veröffentlichung am:
26. Februar 2021 (Freitag) Nachricht:
Am 25. Februar 2021 hat der XVIII. Kongress der Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte stattgefunden. Das Bundesverfassungsgericht hat die Konferenz vor fast fünfzig Jahren mitgegründet und war auch beim diesjährigen Kongress, der pandemiebedingt virtuell stattfand, mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M., der Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Doris König sowie den Mitgliedern des Gerichts Prof. Dr. Christine Langenfeld und Prof. Dr. Henning Radtke vertreten. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts hielt einen der Fachvorträge. Prof. Dr. Christine Langenfeld und Prof. Dr. Henning Radtke hatten im Vorfeld einen Länderbericht zum Thema des Kongresses „Menschenrechte und Grundfreiheiten: Verhältnis zwischen den internationalen, supranationalen und nationalen Katalogen im 21. Jahrhundert“ erstellt. Ausrichter des Kongresses war das tschechische Verfassungsgericht, welches derzeit den Vorsitz der Konferenz innehat.
Für das Jahr 2024 liegen noch keine Datensätze vor! |
|